AGB
SGH Service GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich, Abreden der Parteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Vertragsverhältnisse zwischen der SGH Service GmbH als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abschluss des Vertrages ausdrücklich an. Durch den Abschluss des ersten Vertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer jeweils gültigen Fassung auch Bestandteil aller zukünftigen Vertragsverhältnisse der Partei.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis des Auftragnehmers von ihnen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Art und Umfang der beidseitigen Rechte und Pflichten werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, sind dafür maßgebend (a) das Auftragsschreiben samt seiner Anlagen, (b) schriftliche Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers, (c) etwaige ergänzende allgemeine Vertragsbedingungen für besondere Leistungen und (d) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden, absteigenden Reihenfolge.
2 Auftragserteilung
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern in einem verbindlichen Angebot keine abweichende Gültigkeit festgeschrieben wurde, hält sich der Auftragnehmer an diese für einen Monat nach Erstellungsdatum gebunden. Angebote und die dazugehörigen Zeichnungen und technische Unterlagen u. ä. verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers dürfen die Dokumente oder Teile davon weder in irgendeiner Form vervielfältigt oder sonst wie Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebots, ansonsten mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
2.3 Die Erstellung von System- oder Programmdokumentationen gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.
3 Termine, Fristen, Verzug
3.1 Die Vereinbarung von Terminen oder Fristen bedarf der Schriftform. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3.2 Nach einem Zeitraum bestimmte Fristen beginnen, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erfüllung etwaiger vom Auftraggeber übernommener Verpflichtungen, die für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich sind.
3.3 Der Auftragnehmer kommt erst durch schriftliche Mahnung des Auftraggebers in Verzug.
3.4 Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistungserbringung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Aufwand für den Auftragnehmer, kann der Auftragnehmer die Vergütung des Mehraufwandes verlangen. Es gilt insoweit die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.
4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Sollte im Vertrag keine Vertragslaufzeit vereinbart worden sein, gilt eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
4.2 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
4.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder der Auftraggeber sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
4.4 Jede Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Textform.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zwischen den Parteien individuell vereinbarten Preise. In deren Ermangelung gilt die Preisliste des Auftragnehmers.
5.2 Der Auftragnehmer ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zur Änderung nicht individuell vereinbarter Preise berechtigt. Er hat eine solche Preiserhöhung mit einer Frist von drei Monaten anzukündigen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein fristloses Kündigungsrecht zum Datum des Wirksamwerdens zu.
5.3 Die vom Auftragnehmer im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Reisezeiten, Reise- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
5.4 Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von Auftragnehmer aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet.
5.5 Die aus Gebühren fälligen Forderungen werden per Lastschriftverfahren bis zum 5. des nächsten Monats ohne Abzug eingezogen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Gebühren zu erteilen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnet der Auftragnehmer für die Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine Bearbeitungspauschale von 15,- €. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
5.6 Bei Abrechnung nach Aufwand hält der Auftragnehmer die täglichen, auf die Leistungserbringung verwandten Arbeitszeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Es wird monatlich jeweils zum Monatsende abgerechnet. In der Schlussrechnung führt der Auftragnehmer sämtliche Teil- und Abschlagszahlungen auf.
5.7 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ihm vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt für jede Mahnung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5,- € zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer nur ein geringer Schaden entstanden ist.
5.8 Gegen eventuelle Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers, beispielsweise aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen oder Ähnlichem, kann der Auftragnehmer aufrechnen.
5.9 Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen auch in digitaler Form, z.B. als PDF per Email, zu versenden. Wird eine Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers schriftlich ausgestellt, wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 5,- € berechnet.
5.10 Wird dem Auftragnehmer nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt (etwa weil der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät), so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann der Auftragnehmer von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen.
6 Leistungsstörungen und Rechte bei Mängeln
6.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart ist.
6.2 Der Auftragnehmer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz resultiert.
6.5 Der Auftragnehmer kann die Vergütung von Aufwänden verlangen, soweit er aufgrund einer Meldung von Mängeln tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorlag.
7 Haftung
7.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
7.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz 7.2 beträgt ein Jahr.
7.3 Absatz 7.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8 Datenschutz und Geheimhaltung
8.1 Die Parteien werden alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen beachten und die technischen Einrichtungen dementsprechend gestalten sowie ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
8.2 Soweit bei der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten anfallen, hat der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sicherzustellen. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, sichert er zu, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden und für die vorgesehenen Zwecke verarbeitet, genutzt und an den Auftragnehmer übermittelt werden dürfen. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang erheben, verarbeiten und nutzen, wie dies zur Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages notwendig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die auftragsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten rechtswidrig war. Der vorstehende Freistellungsanspruch erfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
8.3 Die Parteien werden sämtliche den Geschäftsbetrieb der anderen Partei und die Verhältnisse ihrer Kunden betreffende Informationen vertraulich behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Einwilligung des jeweiligen Verfügungsberechtigten an Dritte weitergeben, soweit und solange die empfangende Partei diese Informationen nicht nachweislich außerhalb der Abwicklung dieses Vertrages erfährt oder diese Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen erhältlich sind. Die Parteien werden nur solche Personen zur Vertragserfüllung einsetzen, die sich zuvor in entsprechender Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
8.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über festgestellte oder vermutete Mängel im Datenschutz oder in der Datensicherung informieren und bei der Beseitigung dieser Mängel unterstützen.
9 Öffentlichkeitsarbeit
9.1 Jede Partei hat das Recht, die andere Partei in der Form als Referenzkunde bzw. Vertragspartner darzustellen, in der die andere Partei sich selbst im Geschäftsverkehr, insbesondere gegenüber Dritten darstellt. Diese Darstellung erstreckt sich üblicherweise auf die Nennung des Namens der Partei verbunden mit ihrem Logo auf Webseiten, auf Vortragsfolien, in Werbebroschüren und Ähnlichem.
10 Allgemeine Bestimmungen
10.1 Der Vertrag nebst den einbezogenen Dokumenten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand, mit Ausnahme von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie sämtliche vertragliche Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des deutschen IPR und des UN-Kaufrechts.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag sind die zuständigen Gerichte in Hildes-heim, wobei der SGH Service GmbH die Wahl eines anderen, gesetzlichen Gerichtsstandes unbenommen bleibt.
11.4 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hildesheim.